
27 Mai Betriebsfeiern absetzen – So holen Sie das Maximum für Ihr Team und Ihr Budget heraus
Betriebsfeiern absetzen – So holen Sie das Maximum für Ihr Team und Ihr Budget heraus
Betriebsfeiern absetzen heißt: Sie sparen bares Geld und investieren gleichzeitig in Motivation und Zusammenhalt. Firmenfeiern sind mehr als nur ein netter Anlass für gute Stimmung im Team. Sie bieten Unternehmen auch konkrete steuerliche Vorteile. Wer seine Betriebsfeier geschickt plant, kann sie beim Finanzamt geltend machen. Erfahren Sie vor allem, was er mit der ominösen 110-Euro-Grenze auf sich hat.
Was gilt steuerlich als „Betriebsfeier“?
Ob Sommerfest auf der Spree, Erlebnisabend im Chamäleon Theater oder eine Teambuilding-Rallye durch Berlin – wichtig ist: Die Veranstaltung muss im Rahmen des Arbeitsverhältnisses stattfinden und allen Mitarbeitenden offenstehen. Nur dann wird sie steuerlich als Betriebsveranstaltung anerkannt und kann als solche steuerlich abgesetzt werden.
Auch ausgelagerte Events über externe Anbieter wie Berlin Erlebnisse sind begünstigt. Grundlage dafür ist § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, wonach Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Betriebsfeiern absetzen und bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei nutzen
Pro Mitarbeiter dürfen bis zu zwei Betriebsfeiern im Jahr mit jeweils 110 Euro brutto steuerfrei durchgeführt werden. In diesem Betrag enthalten sind sämtliche Aufwendungen: Essen, Getränke, Transfers, Eventmodule, Eintrittskarten oder Unterhaltung wie Comedians und Live-Musik.
Wichtig: Wird diese Freigrenze überschritten, ist nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig – und zwar als geldwerter Vorteil beim Mitarbeitenden. Eine präzise Kostenaufstellung ist daher Pflicht, wenn Sie Ihre Betriebsfeiern absetzen möchten.

Welche Kosten zählen zur 110-Euro-Grenze?
Damit Sie Ihre Betriebsfeiern absetzen können, müssen Sie wissen, welche Ausgaben in die 110-Euro-Grenze pro Person eingerechnet werden. Die Finanzverwaltung zählt dazu sämtliche Leistungen, die den Teilnehmenden unmittelbar zugutekommen. Das umfasst unter anderem:
- Aufwendungen für den äußeren Rahmen (z. B. Eventagentur, Raumschmuck)
- Speisen und Getränke
- Miete für Veranstaltungsräume
- Unterhaltung (z. B. Künstler, Musiker, Comedians)
- Eintrittskarten für Shows, Museen o. Ä.
- Transfers (z. B. Shuttlebus, Schifffahrt, Rundfahrten)
- Aufmerksamkeiten (z. B. kleine Geschenke, max. 60 Euro pro Person)
- Eventuelle Mehrkosten für die Begleitpersonen
Die Kosten für Begleitpersonen müssen auch in das individuelle Budget der einzelnen Teammitglieder passen. Werden als Ehepartner oder Kinder eigeladen, dürfen die Kosten für die gesamte Familie 110 Euro brutto nicht übersteigen.
Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen von Betriebsfeiern
Damit Ihre Feier vom Finanzamt anerkannt wird, sollten folgende Punkte erfüllt sein:
- Offene Einladung: Die Betriebsfeier muss allen Mitarbeitenden zugänglich sein, auch wenn nicht alle teilnehmen.
- 110-Euro-Grenze: Pro anwesenden Gast sind bis zu 110 € steuerfrei absetzbar. Planen Sie daher immer mit ausreichend Puffer für spontane Absagen.
- Daher: Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Belege und Informationen bereit – z. B. Einladungen, Teilnehmerlisten, Rechnungen und Verträge.
- Gesamtkosten zählen: Alle mit der Feier verbundenen Ausgaben fließen in die Berechnung ein.
- Maximal zwei Feiern pro Jahr: Bis zu zwei Firmenfeiern bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Gesamtbetrag für beide Veranstaltungen 110 Euro nicht übersteigt.

Was tun, wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird?
Schon bei der Planung merken Sie: Die gewünschte Veranstaltung sprengt das Budget? Kein Grund zur Sorge! Mit diesen Maßnahmen bleiben Sie trotzdem steuerlich flexibel:
- Leistungen anpassen oder kürzen: Prüfen Sie, ob einzelne Bausteine wie Unterhaltung oder Transfers reduziert oder günstiger gestaltet werden können.
- Geschenke separat überreichen: Kleine Aufmerksamkeiten können statt als Teil der Veranstaltung steuerfrei über die monatliche Sachbezugsgrenze von 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) verschenkt werden. Getrennt von der Betriebsfeier zählen sie nicht zum Veranstaltungsbudget.
- Teilnahme auf Mitarbeitende beschränken: Laden Sie keine externen Gäste ein, um die Pro-Kopf-Kosten im Rahmen zu halten.
- Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber: Alternativ kann der übersteigende Betrag pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Das ist in vielen Fällen günstiger als eine Einzelversteuerung beim Mitarbeitenden.
Hinweis zum Vorsteuerabzug: Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen – vorausgesetzt, die Betriebsveranstaltung dient überwiegend unternehmerischen Zwecken. Wird jedoch die Grenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten oder liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung eindeutig im privaten Interesse der Mitarbeitenden (z. B. reine Unterhaltungszwecke), kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug vollständig ablehnen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist daher essenziell.
Zwei Veranstaltungen pro Jahr – was bedeutet das genau?
Das Steuerrecht erlaubt pro Mitarbeiter maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr, die steuerfrei bleiben. Für beide gilt jeweils ein Freibetrag von 110 Euro brutto pro teilnehmender Person. Entscheidend dabei: Jede Veranstaltung zählt, sobald der Mitarbeitende teilnimmt.
Daraus ergibt sich eine wichtige strategische Überlegung für Unternehmen:
- Veranstaltungsplanung mit Weitblick: Planen Sie maximal zwei größere Betriebsveranstaltung – etwa Sommerfest und Weihnachtsfeier – mit ausreichend Puffer zur 110-Euro-Grenze, um für kurzfristige Absagen vorzusorgn
- weitere Events von Beginn an pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG): Vermeiden Sie, dass Mitarbeitende durch Lohnsteuerabzüge belastet werden und möglicherweise deshalb absagen.
Berlin Erlebnisse plant steuerkonforme Veranstaltungen
Wer seine Betriebsfeiern absetzen möchte, spart Zeit und Aufwand mit einem erfahrenen Eventpartner. Wir von Berlin Erlebnisse übernehmen Planung, Umsetzung und auf Wunsch auch die steuerkonforme Abrechnung inklusive Teilnehmerdokumentation. Ob Eisstockschießen, Comedy-Tour oder exklusives Dinner – wir gestalten Ihre Betriebsfeier kreativ, individuell und steuerlich clever.
Fazit: Betriebsfeiern absetzen lohnt sich doppelt
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Betriebsfeier und stärken Sie gleichzeitig den Teamgeist. Mit Berlin Erlebnisse wird Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg.
Was Sie unbedingt mitnehmen sollten: Betriebsfeiern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, sofern sie gut dokumentiert sind und die 110-Euro-Grenze pro Mitarbeitendem eingehalten wird.
Achten Sie auf eine saubere Trennung der Kosten, halten Sie alle Belege bereit und setzen Sie auf erfahrene Partner.
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